1. Sozialpädagogische Familienhilfe/SPFH
nach § 31 SGB VIII.
Als Unterstützung und Verbesserung der familiären Situation
im häuslichen Umfeld.
2. Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII
Begleitung des Kindes/Jugendlichen in der Selbstfindung aus einer Krisensituation heraus.